Gemeinsam mit dem Bildungsgutschein ist die Möglichkeit des Weiterbildungssparens seit 2009 möglich.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
- Aus den Vermögenswirksamen leistungen können Guthaben vor Ablauf der Sperrfristen entnommen werden
- Grundlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz festgeschrieben (VermBG)
Für die Nutzung dieser Möglichkeit müssen Sie vermögenswirsame Leistungen sparen und zum Weiterbildungssparen angemeldet sein. Nähere Infos erhalten Sie hier: Weiterbildungssparen