Weiterbildungssparen

Gemeinsam mit dem Bildungsgutschein ist die Möglichkeit des Weiterbildungssparens seit 2009 möglich.

Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Aus den Vermögenswirksamen leistungen können Guthaben vor Ablauf der Sperrfristen entnommen werden
  • Grundlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz festgeschrieben (VermBG)

Für die Nutzung dieser Möglichkeit müssen Sie vermögenswirsame Leistungen sparen und zum Weiterbildungssparen angemeldet sein. Nähere Infos erhalten Sie hier: Weiterbildungssparen