Prüfung der Metallmeister

Auf dieser Seite finden Sie die speziellen Aspekte zur Prüfung der Metallmeister. Alle allgemeinen Fragen haben wir für Sie unter unserem FAQ Basisqualifikationen und FAQ Handlungsspezifische Qualifikationen zusammengefasst.

Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?“

Die Prüfung besteht im ersten Schritt aus der Fachübergreifenden Basisqualifikationen und im zweiten Schritt aus den Handlungsspezifischen Qualifikationen,

[spoiler show=“Informationen zur Basisqualifikation“]

Basisqualifikation

1.Welche Fächer werden bei den Basisqualifikationen geprüft?

Zunächst werden die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen mit folgenden Fächern geprüft:

  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Rechtsbewußtes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.Welche Qualifikationsinhalte werden im Fach „Betriebswirtschaftliches Handeln“ geprüft?

  • Berücksichtigen der ökonmomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozieler Wirkung.
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation3. Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
  • Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
  • Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
  • Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren

3.Welche Qualifikationsinhalte werden im Fach „Rechtsbewusstes Handeln“ geprüft?

  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes.

4. Welche Qualifikationsinhalte werden im Fach „Anwendungen und Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ geprüft?

  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozeß- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
  • Anwenden von Präsentationstechniken
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

5. Welche Qualifikationsinhalte werden im Fach „Zusammenarbeit im Betrieb“ geprüft?

  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

6. Welche Qualifikationsinhalte werden im Fach „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten“ geprüft?“

  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  • Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
  • Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung

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[spoiler show=“Informationen zur Handlungsspezifischen Qualifikation“]

Handlungsspezifische Qualifikation

1. Welche Fächer werden bei den Handlungsspezifischen Qualifikationen geprüft?“

In der „Abschlussprüfung“ werden die Handlungsspezifischen Qualifikationen geprüft. Dabei wird jeweils eine integrative, schriftliche Situationsaufgabe in folgenden Handlungsbereichen gestellt:

  • Handlungsbereich Technik
  • Handlungsbereich Organisation
  • Handlungsbereich Führung und Personal

Hinzu kommt ein situationsbezogenes Fachgespräch im gewählten Handlungsbereich (z. B. Technik).

Zusätzlich sind berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen durch eine entsprechende Prüfung (AEVO-Prüfung) gesondert nachzuweisen.

2. Welche Qualifikationsschwerpunkte gibt es im handlungsbereich „Technik“?

  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Montagetechnik

3. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebstechnik“ geprüft“

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, die technischen Anlagen und Einrichtungen funktionsgerecht einzusetzen und ihre Instandhaltung zu planen, zu organisieren und zu überwachen sowie die Energieversorgung im Betrieb sicherzustellen. Er soll in der Lage sein, Aufträge zur Installation von Maschinen, Produktionsanlagen, Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie von Systemen des Transports und der Lagerung umzusetzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörenden Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel,
  • Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine,
  • Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe,
  • Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb,
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften,
  • Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen,
  • Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten.

4. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Fertigungstechnik“ geprüft?“

Der Prüfungsteilnehmer soll hierbei nachweisen, dass er in der Lage ist, Fertigungsprozesse zur Herstellung und Veränderung von Produkten zu planen, zu organisieren und zu überwachen. Er soll in der Lage sein, fertigungstechnische Einzelheiten und Zusammenhänge sowie Optimierungsmöglichkeiten des Fertigungsprozesses zu erkennen und zweckentsprechende Maßnahmen einzuleiten. Beim Einsatz neuer Maschinen, Anlagen und Werkzeuge sowie bei der Be- und Verarbeitung neuer Werkstoffe und Fertigungshilfsstoffe soll er die Auswirkungen auf den Fertigungsprozeß erkennen und berücksichtigen können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten,
  • Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses,
  • Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen,
  • Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozeß beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
  • Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen,
  • Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme,
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Maschinen und Fertigungssystemen,
  • Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung.

5. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Montagetechnik“ geprüft?“

Der Prüfungsteilnehmer soll in diesem Schwerpunkt nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufträge zur Montage von Maschinen und Anlagen zu planen, zu organisieren und ihre Durchführung zu überwachen. Er soll in der Lage sein, Teilvorgänge und Zusammenhänge, die den Montageablauf bestimmen sowie Optimierungsmöglichkeiten des Montageprozesses zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Er soll Montageprinzipien nach vorgegebenen Kriterien auswählen, den Eigen- und Fremdteileanteil mitberücksichtigen und die Auswirkungen auf den Montageprozeß erkennen können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses,
  • Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten,
  • Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluß-Analyse,
  • Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien.

6. Welche Qualifikationsschwerpunkte gibt es im  Handlungsbereich „Organisation“?

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt und Gesundheitsschutz

7. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kostenwesen“ geprüft?“

Der Prüfungsteilnehmer soll hierbei nachweisen, dass er in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflußfaktoren zu erfassen und zu beurteilen. Er soll in der Lage sein, Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzuzeigen und Maßnahmen zum  kostenbewußten Handeln zu planen, zu organisieren, einzuleiten und zu überwachen. Er soll nachweisen, dass er Kalkulationsverfahren und Methoden der  Zeitwirtschaft anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten,
  • Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets,
  • Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
  • Beeinflussen des Kostenbewußtseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation,
  • Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung,
  • Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung,
  • Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft.

8. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme“ geprüft?“

Im Qualifikationsschwerpunkt „Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, die Bedeutung von Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssystemen zu erkennen und sie anforderungsrerecht auszuwählen. Er soll nachweisen, dass er entsprechende Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme,
  • Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen,
  • Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflußgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung,
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
  • Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition.

9. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ geprüft?“

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, einschlägige Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in ihrer Bedeutung zu erkennen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Er soll in der Lage sein, Gefahren vorzubeugen, Störungen zu erkennen und zu analysieren sowie Maßnahmen  zu ihrer Vermeidung oder Beseitgung einzuleiten. Er soll sicherstellen, dass sich die Mitarbeiter arbeits-, umwelt- und gesundheitsschutzbewußt verhalten und entsprechend handeln. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb,
  • Fördern des Mitarbeiterbewußtseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
  • Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
  • Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen,
  • Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen

10. Welche Qualifikationsschwerpunkte gibt es im Handlungsbereich „Führung und Personal“?

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

11. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ geprüft?“

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, den Personalbedarf zu ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend den Anforderungen sicherzustellen. Er soll in der Lage sein, die Mitarbeiter nach zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden zu verantwortlichem Handeln hinzuführen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
  • Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen,
  • Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen,
  • Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung,
  • Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft,
  • Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten,
  • Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozeß,
  • Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen.

12. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Personalentwicklung“ geprüft?

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, auf der Grundlage einer qualitativen und quantitativen Personalplanung eine systematische Personalentwicklung durchzuführen. Er soll Personalentwicklungspotentiale einschätzen und Personalentwicklungs- und Qualifizierungsziele festlegen können. Er soll entsprechende Maßnahmen planen, realisieren, ihre Ergebnisse überprüfen und die Umsetzung im Betrieb fördern können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen,
  • Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg,
  • Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden,
  • Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen,
  • Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen,
  • Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung.

13. Was wird im Qualifikationsschwerpunkt „Qualitätsmanagement“ geprüft?

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, die Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter zu sichern. Er soll bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems mitwirken und zu dessen Verbesserung und Weiterentwicklung beitragen können. In diesem Rahmen können folgende Qualitätsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:

  • Berücksichtigung des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder
  • Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter,
  • Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktivität und Kundenzufriedenheit,
  • kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen.

14. Was wird im „Situationsbezogenem Fachgespräch“ geprüft?

Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründetetn Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er seinen Lösungsvorschlag möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann.

Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der NICHT Kern einer schriftlichen Situationsaufgabe ist, es integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die NICHT schriftlich geprüft werden. Das Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauer.

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[spoiler show=“Allgemeine Informationen zur Prüfung und ihrer Bewertung“]Allgemeines zur Prüfung und ihrer Bewertung

1. Wie werden die Prüfungsteile bewertet und welche Leistungen sind zum Bestehen erforderlich?

  • Die Prüfungsteile „Basisqualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ werden gesondert bewertet.
  • Bei dem Prüfungsteil „Basisqualifikationen“ wird eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen gebildet.
  • Bei der Bewertung der Prüfungsleistungen in den schriftlichen Situationsaufgaben und im situationsbezogenen Fachgespräch des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind der Kern und die integrierten Qualifikationsinhalte je zur Hälfte in die Leistungsbewertung einzubeziehen.
    Dabei sind die integrierten Qualifikationsinhalte je Handlungsbereich etwa gleichgewichtig zu bewerten. Für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch ist jeweils eine Note aus den Punktebewertungen der Leistungen zu bilden.
  • Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in ALLEN Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht hat. Zusätzlich darf die bestandene Prüfung in dem Prüfungsteil „Basisq
  • Qualifikationen“ nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

 

2. In welchen Fällen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich?

 

Sofern in nur einer schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte Leistungen erbracht wurden, wird dem Prüfling in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten.

Sollten allerdings ungenügende schriftliche Prüfungsleistungen vorhanden sein, so besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch und integriert durchgeführt werden und nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet, während die mündliche Leistung nur einfach gewichtet wird.

 

3. Welche Arten von Aufgaben gibt es?

 

Die Aufgaben werden in Form sogenannter offener Aufgaben geprüft. Das bedeutet, dass der Prüfling eigene, selbstformulierte Lösungen erarbeiten und darstellen muss. Kurzum: Es gibt keine Ankreuzaufgaben.

 

4. Wo finde ich die entsprechende Prüfungsordnung?

 

Wie haben für Sie eine Übersicht der Industriemeister-Prüfungsordnungen erstellt. Bitte hier entlang: Prüfungsordnungsübersicht

 

5. Was steht eigentlich im Zeugnis?

 

Sofern die Prüfung bestanden wurde, wird über das Bestehen der Prüfung ein Zeugnis ausgestellt. Ein Muster finden Sie in der Prüfungsordnung in den Anlagen 1 und 2.

Daraus gehen die erzielte Note in dem Prüfungsfach „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, die in den einzelnen Prüfungsbereichen erzielten Punkte, sowie die in den Situationsaufgaben und in dem situationsbedingten Fachgespräch erzielten Noten hervor.

Zusätzlich wird der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Zeugnis eingetragen.

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