Auf Initiative der Bundesregierung wurde das Förderprogramm “Begabtenförderung berufliche Bildung” gegründet. Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung werden die Mittel zur Verfügung gestellt, diese umfassen:
- bis zu 6.000 € Zuschuss, ohne Rückzahlungspflicht
- vollkommen unabhängig von der wirtschaftlichen Lage wie Einkommens-, Vermögens- und Unterhaltsansprüchen
Um diese Art der Förderung bei Ihrer zuständigen Stelle oder Kammer beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht älter als 25 Jahre alt sein
- Nur in Ausnahmefällen kann das Maximalalter auf 27 hochgesetzt werden
- Ihr vorheriger Berufsabschluss darf maximal mit der Note “gut” abgeschlossen worden sein
- alternativ: Sie haben Erfolgreich an einem beruflichen, überregionalem Leistungswettbewerb teilgenommen
- oder: Sie bringen ein Empfehlungsschreiben eines Unternehmens oder einer Berufsschule mit.
Sofern diese Punkte für Sie zutreffen, können Sie in folgenden Weiterbildungen gefördert werden:
- Meister und Techniker, sofern die Weiterbildung sich im dualen System befindet und fachbezogen ist
- Im Bereich Gesundheitsfachberufe, sofern die Weiterbildung fachbezogen ist
- EDV-Kurse, sofern die Weiterbildung fachübergreifend ist
- Persönlichkeitsbildende Kurse, sofern die Weiterbildung fachübergreifend ist
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Begabtenförderung