Begabtenförderung

Auf Initiative der Bundesregierung wurde das Förderprogramm “Begabtenförderung berufliche Bildung” gegründet. Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung werden die Mittel zur Verfügung gestellt, diese umfassen:

  • bis zu 6.000 € Zuschuss, ohne Rückzahlungspflicht
  • vollkommen unabhängig von der wirtschaftlichen Lage wie Einkommens-, Vermögens- und Unterhaltsansprüchen

Um diese Art der Förderung bei Ihrer zuständigen Stelle oder Kammer beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen nicht älter als 25 Jahre alt sein
  • Nur in Ausnahmefällen kann das Maximalalter auf 27 hochgesetzt werden
  • Ihr vorheriger Berufsabschluss darf maximal mit der Note  “gut” abgeschlossen worden sein
  • alternativ: Sie haben Erfolgreich an einem beruflichen, überregionalem Leistungswettbewerb teilgenommen
  • oder: Sie bringen ein Empfehlungsschreiben eines Unternehmens oder einer Berufsschule mit.

Sofern diese Punkte für Sie zutreffen, können Sie in folgenden Weiterbildungen gefördert werden:

  • Meister und Techniker, sofern die Weiterbildung sich im dualen System befindet und fachbezogen ist
  • Im Bereich Gesundheitsfachberufe, sofern die Weiterbildung fachbezogen ist
  • EDV-Kurse, sofern die Weiterbildung fachübergreifend ist
  • Persönlichkeitsbildende Kurse, sofern die Weiterbildung fachübergreifend ist

Nähere Informationen erhalten Sie hier: Begabtenförderung