Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub, den der Teilnehmer für berufliche oder politische Weiterbildung in Anspruch nehmen kann.

Diese muss dem beruflichen oder politischem Zweck förderlich, also weiterbildend sein, der Urlaub muss form- und fristgerecht beantragt werden und der Genehmigung dürfen keine dringenden betrieblichen Belange oder die Urlaubsansprüche anderer Mitarbeiter entgegen stehen.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.

 

Nähere Informationen  finden Sie hier: Wikipedia, Bildungsurlaub