Rehabilitationsförderung

Die Rehabilitationsförderung, oft auch als „Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet, hat das Ziel, Menschen mit Behinderung in folgenden Punkten zu unterstützen:

  • Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt in Form von Sozialleistungen
  • Erhaltung eines Arbeitsplatzes
  • Erlangen eines Arbeitsplatzes
  • Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildung in einem Beruf
  • Bezuschussung zur Gründung
  • Vorbereitung auf den Beruf

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene, bzw. Jugendliche mit drohender oder vorhandener Behinderung diese Leistungen beantragen. Hier für ist bei der Agentur für Arbeit, ggf. auch/oder bei der Rentenkasse ein Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ zu stellen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: Teilhabe am Arbeitsleben