Die Rehabilitationsförderung, oft auch als “Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben” bezeichnet, hat das Ziel, Menschen mit Behinderung in folgenden Punkten zu unterstützen:
- Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt in Form von Sozialleistungen
- Erhaltung eines Arbeitsplatzes
- Erlangen eines Arbeitsplatzes
- Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
- Ausbildung in einem Beruf
- Bezuschussung zur Gründung
- Vorbereitung auf den Beruf
Grundsätzlich kann jeder Erwachsene, bzw. Jugendliche mit drohender oder vorhandener Behinderung diese Leistungen beantragen. Hier für ist bei der Agentur für Arbeit, ggf. auch/oder bei der Rentenkasse ein Antrag auf “Teilhabe am Arbeitsleben” zu stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Teilhabe am Arbeitsleben