Voraussetzungen

Um zur Prüfung der Industriemeister zugelassen zu werden, sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich.
Zunächst ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf notwendig. Dieser Beruf muss sich der jeweiligen Fachrichtung zuordnen lassen (z.. B. Chemikant zum Industriemeister Fachrichtung Chemie).

Zusätzlich ist in der Regel eine ein- oder mehrjährige Berufspraxis notwendig. Alternativ kann auch eine Arbeitspraxis von mindestens sechs Jahren angerechnet werden. Diese Praxis muss dabei in einem Betrieb erworben worden sein, die wieder der entsprechenden Industriemeister-Fachrichtung zugeordnet werden kann (z. B. Metall, Elektrotechnik, Pharmazie).