Die zentrale staatliche Förderung ist das Meister-BAföG, das sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ergibt. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Fachkräfte, die beruflich aufsteigen wollen. Zur Verfügung gestellt wird das Meister-BAföG durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Beantragt werden kann die Förderung unter anderem im Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt), beim Schulamt, über die Agentur für Arbeit und verschiedenen kommunalen Trägern. Nutzen Sie hierfür auch Informationsquellen wie: Meister-BAföG
Die Finanzierung kann nur für Aufstiegsfortbildungen in Anspruch genommen werden, die auf eine Meisterprüfung oder andere vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Voraussetzung für die Beantragung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, und/oder eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Förderung besteht nach erfolgreicher Beantragung aus den folgenden Komponenten:
- 30,5 % der Lehrgangskosten werden als Zuschuss übernommen
- 69,5 % der Lehrgangskosten werden als Darlehen übernommen
- sofern die Prüfung erfolgreich absolviert wird, werden 25 % des Darlehens erlassen
- Förderungsdauer in Vollzeit bis zu 24 Monaten
- Förderungsdauer in Teilzeit bis zu 48 Monaten
- Keinerlei Grenzen hinsichtlich Alter, Einkommen und Vermögen