Meister-BAföG

Die zentrale staatliche Förderung ist das  Meister-BAföG, das sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ergibt. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Fachkräfte, die beruflich aufsteigen wollen. Zur Verfügung gestellt wird das Meister-BAföG  durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Beantragt werden kann die Förderung unter anderem im Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt), beim Schulamt, über die Agentur für Arbeit und verschiedenen kommunalen Trägern. Nutzen Sie hierfür auch Informationsquellen wie: Meister-BAföG

Die Finanzierung kann nur für Aufstiegsfortbildungen in Anspruch genommen werden, die auf eine Meisterprüfung oder andere vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Voraussetzung für die Beantragung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, und/oder eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis.

Die Förderung besteht nach erfolgreicher Beantragung aus den folgenden Komponenten:

  • 30,5 % der Lehrgangskosten werden als Zuschuss übernommen
  • 69,5 % der Lehrgangskosten werden als Darlehen übernommen
  • sofern die Prüfung erfolgreich absolviert wird, werden 25 % des Darlehens erlassen
  • Förderungsdauer in Vollzeit bis zu 24 Monaten
  • Förderungsdauer in Teilzeit bis zu 48 Monaten
  • Keinerlei Grenzen hinsichtlich Alter, Einkommen und Vermögen