Wer seinen Industriemeister selber finanziert und eine Einkommensteuererklärung macht, kurzum, das ganze also neben einer hauptberuflichen Tätigkeit, hat folgende Möglichkeiten, entstehende Kosten in der Erklärung geltend zu machen:
- Kosten des Lehrgangs
- Kosten der Fahrten zum Lehrgangsort, kurz: Fahrtkosten
- Gebühren der Prüfung
- Entstandene Kosten für Arbeitsmittel
- Jeglichen Mehraufwand für Verpflegung
- Übernachtungskosten
- Einrichtung eines Arbeitszimmers
- Entstehende Zinskosten, die auf ein Darlehen für den Lehrgang anfallen