Anerkennung bei der Steuer

Wer seinen Industriemeister selber finanziert und eine Einkommensteuererklärung macht, kurzum, das ganze also neben einer hauptberuflichen Tätigkeit, hat folgende Möglichkeiten, entstehende Kosten in der Erklärung geltend zu machen:

  • Kosten des Lehrgangs
  • Kosten der Fahrten zum Lehrgangsort, kurz: Fahrtkosten
  • Gebühren der Prüfung
  • Entstandene Kosten für Arbeitsmittel
  • Jeglichen Mehraufwand für Verpflegung
  • Übernachtungskosten
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers
  • Entstehende Zinskosten, die auf ein Darlehen für den Lehrgang anfallen