Formalia

Das Prüfungsverfahren der Industriemeister unterliegt einigen formalen Erfordernissen.
Die genauen Voraussetzungen und Nachweise hängen von Ihrer jeweiligen Fachrichtung ab. In der Regel helfen Ihnen die Kursanbieter dabei zu klären, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen und informieren Sie darüber, welche genauen Nachweise in Ihrem Fall zu erbringen sind.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen ist grundsätzlich Ihre zuständige IHK verantwortlich. Die folgende Übersicht kann Ihnen daher nur beispielhaft einen typischen zeitlichen Ablauf der formellen Aspekte des Prüfungsverfahrens darstellen.
Prüfen Sie gemeinsam – z. B. mit Ihrem Lehrgangsanbieter/Bildungsmanager – welche Schritte in Ihrem Fall zu welchem Zeitpunkt genau erforderlich sind.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der zuständigen IHK
Einreichung VOR Lehrgangsbeginn wird empfohlen, Abgabetermin z. B. Mitte November des Vorjahres
Einreichung VOR Lehrgangsbeginn wird empfohlen, Abgabetermin z. B. Mitte Mai
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die zuständige IHK an die Prüfungsteilnehmer
etwa im Dezember des Vorjahres
etwa im Juni
Einreichung der ausgefüllten Anmeldeunterlagen bei der zuständigen IHK (ggf. mit erforderlichen Anlagen)
etwa Anfang des Jahres
etwa im Juli
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen sind VOR Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil 1)
– Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
– Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
– Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
– Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
– Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
März/Mai
(je nach Fachrichtung)
Handlungsspezifische Qualifikation (Teil 2, je nach Fachrichtung)
– Handlungsbereich 1 (z. B. „Technik” , 240 Minuten)
Oktober/November
(je nach Fachrichtung)
– Handlungsbereich 2 (z. B. „Organisation”, 240 Minuten)
Oktober/November
(je nach Fachrichtung)
Situationsbezogenes Fachgespräch
– Handlungsbereich (z. B. „Führung und Personal”, 60 Minuten)
etwa Dezember
Mündliche Ergänzungsprüfung
falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben