Das Prüfungsverfahren der Industriemeister unterliegt einigen formalen Erfordernissen.
Die genauen Voraussetzungen und Nachweise hängen von Ihrer jeweiligen Fachrichtung ab. In der Regel helfen Ihnen die Kursanbieter dabei zu klären, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen und informieren Sie darüber, welche genauen Nachweise in Ihrem Fall zu erbringen sind.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen ist grundsätzlich Ihre zuständige IHK verantwortlich. Die folgende Übersicht kann Ihnen daher nur beispielhaft einen typischen zeitlichen Ablauf der formellen Aspekte des Prüfungsverfahrens darstellen.
Prüfen Sie gemeinsam – z. B. mit Ihrem Lehrgangsanbieter/Bildungsmanager – welche Schritte in Ihrem Fall zu welchem Zeitpunkt genau erforderlich sind.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr
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2. Halbjahr
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der zuständigen IHK
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Einreichung VOR Lehrgangsbeginn wird empfohlen, Abgabetermin z. B. Mitte November des Vorjahres
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Einreichung VOR Lehrgangsbeginn wird empfohlen, Abgabetermin z. B. Mitte Mai |
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die zuständige IHK an die Prüfungsteilnehmer
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etwa im Dezember des Vorjahres
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etwa im Juni
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Einreichung der ausgefüllten Anmeldeunterlagen bei der zuständigen IHK (ggf. mit erforderlichen Anlagen)
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etwa Anfang des Jahres
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etwa im Juli
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen sind VOR Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil 1)
– Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten) – Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten) – Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten) – Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
– Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten) |
März/Mai
(je nach Fachrichtung)
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Handlungsspezifische Qualifikation (Teil 2, je nach Fachrichtung)
– Handlungsbereich 1 (z. B. „Technik” , 240 Minuten) |
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Oktober/November
(je nach Fachrichtung)
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– Handlungsbereich 2 (z. B. „Organisation”, 240 Minuten)
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Oktober/November
(je nach Fachrichtung)
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Situationsbezogenes Fachgespräch
– Handlungsbereich (z. B. „Führung und Personal”, 60 Minuten) |
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etwa Dezember
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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